AGII-Empfänger, die sich aus der Arbeitlosigkeit selbstständig machen, haben in der Regel kein Eigenkapital zur Verfügung. Kredite werden selten gewährt oder müssen aus den laufenden Gewinnen erstmal bezahlt werden. Einige Banken räumen auch keinen Dispo mehr ein, wenn Sie von Ihrer Selbständigkeit erfahren! Wer ein Geschäftmodell hat, das sofort gut anläuft, wird dabei weniger Probleme haben, als jemand der sich langsam einen Kundenstamm aufbauen muss. Hat man sein Geschäftmodell mit Hilfe eines Beraters bei der ARGE durch und erhält eine Förderung, sollte man einige Dinge unbedingt beachten.
1. Die Arge denkt in Bewilligunszeiträumen
In der Regel sind dies 3 oder 6 Monate. Der selbstständige AGII-Empfänger muss sein Einkommenfür den kommenden Bewilligungszeitraum zunächst schätzen. Danach legt die ARGE die zu zahlenden Leistungen fest. Ist ein Bewilligungszeitraum beendet, reicht man für die vergangenen Monate die nun realen Umsatzdaten nach. Dann folgt wieder die Schätzung für den nächsten Bewilligunszeitraum auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen. Das heißt, stellen Sie sich auf mehr Bürokratie ein, als Sie ein normaler Selbständiger hat, der keine Leistungen bezieht. Die besondere Problematik ist hier, das man oft ein unregelmäßiges Einkommen hat, das schwer einzuschätzen ist. Gibt man bei seiner Schätzung zuviel an, so bekommt man eventuell zu wenig Leistungen und kommt in Zahlungsengpässe. Schätz man seinen Gewinn zu gering ein, muss man die zuviel erhaltenen Leistungen (nach ARGE-Slang “zu Unrecht erhaltenen Leistungen”) später zurückzahlen. Denken Sie daran, die Formulare zur Weiterbewilligung von Leistungen fristgerecht abzugeben. Die Arge wird ihre Leistungen sonst einfach in der Regel ohne Benachrichtigung einstellen, vermutlich Erfahren Sie erst durch ihren Kontoauszug oder durch ihre Krankenkasse, dass Sie keine Leistungen mehr erhalten. Inbesondere die Formulare mit ihrem tatsächlichen Einkommen sollten Sie pünktlich einreichen, weil sonst ihr Einkommen durch die ARGE geschätzt werden kann (ARGE-Slang “es wird nach Aktenlage entschieden”). Wichtig ist, dass das durchschnittliche Einkommen innerhalb eines Bewilligungszeitraumes berechnet wird. Daher sind längere Bewilligungszeiträume besser als kurze, da man so Einkommensschwankungen besser ausgleichen kann und weniger Verwaltungsaufwand hat.
2. Investitionen im Bewilligungszeitraum
Rücklagen für Investitionen dürfen nicht gebildet werden! Sie müssen ihre Investitionen also immer in dem gerade aktuellen Bewilligungszeitraum tätigen. Beispiel: Sie haben 2000 Euro Gewinn gemacht im Bewilligungszeitraum. Sie benötigen aber für ihr Geschäft eine größere Anschaffung, und möchten dafür 500 Euro ansparen.
Sie hätten daher eigentlich nur 1500 Euro Gewinn. Sie können diese Rücklage von 500 Euro aber nicht bei der ARGE als Verlust angeben. Die ARGE geht immer von den 2000 Euro Gewinn aus und wird ihre Leistungen entsprechend kürzen. Dies macht größerer Anschaffungen oft unmöglich, da ein Ansparen so nicht möglich ist.
3. Zu hohe Investitionen
Größere Ausgaben sollten Sie vorher mit der ARGE abklären. Die meisten ARGE-Mitarbeiter waren selbst nie selbstständig und tun sich insbesondere mit hohen Investitionen besonders schwer. Zudem wird es schwierig, wenn es sich um Investitionen handelt, die man auch privat nutzen kann. Büroeinrichtung, Laptop usw.
Aber auch bei Ausgaben, die eindeutig der Firma zugeordnet werden können, tun sich ARGE-Mitarbeiter häufig schwer. Z.B. Ausgabe für Mietwagen, um zu einer abgelegenen Firma zu kommen (ARGE-Standpunkt: “Da können Sie doch auch den Bus nehmen und mal ein Stück gehen”). Ausgabe für einen professionell gestalteten
Flyer. (ARGE-Standpunkt: “machen Sie doch Fotokopien auf buntes Papier”). Je nach Sachlage mag der ein oder andere Einwand von Seiten der ARGE berechtigt sein.
Schließlich kann die Allgemeinheit nicht das Geschäft eines selbstständigen finanzieren. Allerdings vergessen die ARGE-Mitarbeiter hierbei, dass die Investition letztlich dafür sorgt, dass der Selbständige weiterhin Geld erwirtschaften kann, und so letzlich weniger Leistungen beziehen muss. Eine Investition von 5000 Euro, damit man später 5100 Euro verdient, ist aus ja aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Die ARGE wir aber unter Umständen solche Investitionen ablehnen, auch wenn das Finanzamt diese ohne Probleme akzeptiert.
4. Die Sozialversicherungsfalle
Irgenwann kommt der Punkt, andem der Selbständige in den Bereich kommt, wo sein Gewinn die Leistungen der ARGE übersteigt. In diesem Moment stellt die ARGE ihre Leistungen ein. Der Selbständige muss jedoch nun seine Krankenversicherungsbeiträge (und Rentenversicherungsbeiträge) wieder selbst bezahlen. Ein gerinverdienender Selbständiger kommt dadurch meist wieder in finanzielle Bedrängnis. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zahlt er hier locker circa 300 Euro. Denn es absurderweise neben einer Deckelung der Beiträge nach oben auch eine Deckelung nach unten, die Mindestbemessungsgrundlage. Daher zahlt man nicht den üblichen Prozentsatz, sondern einen Mindestbeitrag der über diesem Prozentsatz liegt. Private Krankenversicherungen sind unter Umständen günstiger. Insbesondere Ältere finden hier aber schwieriger günstige Tarife. Es gibt hier wohl die Möglichkeit, dass die ARGE weiterhin Kosten für die Krankenversicherung übernimmt. Vermutlich soll über diese Möglichkeit aber eher Stillschweigen bewahrt werden, da man Angst hat, dass mehr Selbständige Leistungen beantragen würden, wenn dies bekannt würde. So erhält der Freiberufler hier erst Auskunft darüber, wenn es tatsächlich soweit ist, dass er gerade genug verdient, um aus den Leistungen herauszufallen.
5. Mitarbeitermangel bei der ARGE
Wenn Sie einen Termin bei der ARGE haben, notieren Sie sich alle offenen Fragen, denn Sie werden erfahren, dass es schwierig ist, auf eigene Initiative einen Termin für ihre Fragen zu bekommen. Telefonisch werden sie nur mit Geduld jemanden erreichen. E-Mails oder Briefpost sind eine Möglichkeit, Anfragen werden jedoch immer noch oft mit Textbausteinen beantwortet, aus denen man nicht schlau wird. Lassen Sie sich Zusagen von Mitarbeitern möglichst schriftlich geben. Oft ist der Mitarbeiter, der ihnen eine Zusage gemacht hat schon beim nächsten Termin durch einen anderen abgelöst worden. Trotz Computererfassung erfolgt kein automatischer interner Austausch über ihre Mitteilungen an die ARGE. Sind dort also mehrere Abteilungen für Sie zuständig, so teilen Sie wichtige Änderungen immer schriftlich allen Abteilungen mit.
Fazit:
Überlegen Sie sich den Schritt in die Selbstständigkeit gut.
Forderungen an den Gesetzgeber:
1. Der Bewilligungszeitraum für Selbständige sollte für alle gleich auf 12 Monate festgelegt werden oder sich am Steuerjahr orientieren.
2. Die Mindestbemessungsgrundlage der Krankenkassen sollte herabgesetzt oder ganz abgeschafft werden.