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Claim-Themen

Hallo Claim-Mitglieder und Gäste,

In der Rubrik Claim-Themen finden Sie Gedanken und Meinungen der Claim-Mitglieder zu globalen und lokalen Themen.

Für Artikel stehen die Unterkategorien Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Gesundheit und Technik zur Verfügung. Da einige Artikel mehrere Bereiche betreffen können, können jedem Artikel mehrere Kategorien zugewiesen werden.

Neue Artikel können nur durch Claim-Mitglieder eingestellt werden. Externe Besucher der Webseite sind eingeladen, die Themen zu kommentieren, wenn diese Funktion durch den Autor des Artikels freigegeben wurde. In diesem Fall erscheint beim Klick auf die Artikelüberschrift unter dem Artikel eine Eingabemöglichkeit für Ihre Beiträge.

Unternehmerfrüstück

Die Claim-Mitglieder treffen sich in der regelmäßig zum Unternehmerfrühstück.

Das Unternehmerfrühstück läuft in lockerer Atmosphäre nach etwa nach folgendem Muster ab.

1. Bei erstmaligem Besuch eines Interessenten kurze Selbstvorstellung aller Anwesenden (Elevator-Pitch).
2. Konkrete Anliegen einzelner Mitglieder, z.B. welche Aufträge suche ich. Welche Projekthilfe brauche ich.
3. Erfahrungsberichte, z.B. habe ich von Claim profitiert.
4. Besprechung aktueller oder geplanter Claim-Projekte.
5. Freies Netzwerken mit Möglichkeit zur Vertiefung der Punkte 1-4.


Das nächste Treffen findet am Dienstag, den 15. 05. 2012 statt. 8:15 Uhr bis circa 9:30 Uhr

Ort: Café Laxgang, Spitalgasse 6 86150 Augsburg (Stadtmitte)

Weitere geplante Termine in 2012:
Dienstag 15. Mai
Dienstag 12. Juni
Dienstag 03. Juli
Dienstag 19. Juli

Claim-Mitglied als Kabarettist

Samstag 26.05.12, 20.00 Uhr
Kabarett im Kulturhaus Kresslesmühle
Wolfgang Taubert – “Ein Augsburger im Himmel”
Eintritt 15,00 Euro

Eines Abends scheidet der Augsburger Kulturbotschafter Georg Sandelmeier beim Lesen der “Augsburger Hundsgemeinen” jäh aus dem Leben…
Im Himmel angekommen, streitet er mit dem lieben Gott über Gott und die Welt und erklärt diesem die speziellen Eigenschaften seiner Heimatstadt. Hosch mi? Woisch wia i moin? Ein höchst vergnügliches Lokalkabarett mit allen echten, halbechten und Möchtegern-Promis an Lech und Wertach… Musikalisch umrahmt wird dieser dialektische Dialekt-Dialog mit Liedern seiner Lebensgefährtin und Sängerin Kirsten Hörner.

Wolfgang “Taube” Taubert ist Jahrgang 1950, Journalist und Werbefachmann, Öffentlichkeitsarbeit für den Seniorenbeirat der Stadt Augsburg, Botschafter im Bündnis für Augsburg, 1. Vorsitzender des Schach-Kreisverbandes Augsburg.

Unerwünschte Warensendugen

Es gibt Firmen, die einfach auf gut Glück Waren zusenden, obwohl man definitiv nichts bestellt hat.

Wenn Sie solche Ware per Post oder DHL erhalten, können Sie diese mit dem Vermerk “Annahme verweigert – zurück an den Absender” in den Briefkasten werfen oder bei einer Post- oder DHL-Filiale abgeben. Bitte beachten, dies geht nur, wenn der Brief oder das Päckchen nicht geöffnet wurde.

Haben Sie die Sendung bereits geöffnet, müssen Sie die Rücksendemodalitäten mit dem Verkäufer regeln, wenn die Ware einen Wert bis 40 Euro hat.
Die unseriösen Firmen haben meist Teure Service-Hotlines. Wenn man einen Kontakt erreicht, verzichten viele Firmen oft sogar auf die Rücksendung der Ware.

Waren über 40 Euro muss der Verkäufer in jedem Fall auf eigene Kosten zurücknehmen!

Die Rücksendung schützt Sie natürlich nicht unbedingt davor, eventuell erneut unwerwünschte Post der gleichen Firma zu erhalten.
Abraten muss man davon, die Sendung einfach unfrei zurückzusenden. Denn der Versender wird sich dann seinerseits weigern, die Sendung anzunehmen und sie landet nach einiger Zeit wieder in Ihrem Briefkasten.

Selbstverständlich kann man in so einem Fall auch einfach nichts tun. Dann kommt es unter Umständen zu Mahnungen und später zu einem Mahnbescheid. Sobald Sie Post vom Gericht erhalten, müssen Sie dann mit einem Widerspruch reagieren. In der Regel werden unseriöse Firmen eine gerichtliche Lösung scheuen.

Ausführliche Infos zum Versand von Waren und zu Retouren finden Sie z.B. auch hier.

Briefe und Packstation

Häufig herscht Konfusion darüber, ob man Briefe mit der Packstation empfangen oder versenden kann.

Versand:
Zwar ist die Mindestgröße für Packstationsendungen mit 15×11x1cm recht klein, trotzdem können Bücher- oder Warensendungen, Groß- oder Maxibriefe nicht von einer Packstation aus versendet werden. Dort muss alles als Paket bzw. Päckchen frankiert werden.

Empfang:
Hier ist es anders, Bücher- oder Warensendungen, Groß- oder Maxibriefe können an die Packstation gesendet werden. Es ist also z.B. kein Problem, einen Maxibrief an eine Packstation zu adressieren.

Leider passiert es gelegentlich, dass Briefe nicht an eine Packstation zugestellt werden, wenn Sie die Mindestgröße nicht erfüllen, obwohl diese Mindestgröße ausdrücklich nur beim Versand über eine Packstion angegeben ist. Standardbriefe können generell weder verschickt noch empfangen werden! Nicht möglich sind außerdem Einschreiben!

Quelle: http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/packstation/faq.html

Ein Rat(d)geber gegen Burnout

Neues aus dem Hamsterrad

Psymed-Verlag 2011 - ISBN: 978-3-941903-05-0

“Ein Hamsterrad wirkt als gegenentwurf zur Freiheit, unfrei paddelt und schabbelt ein goldiges Tierchen in einem Rad, bis ihm die Puste ausgeht. Dabei scheint der unfreie Hamster durchaus allerlei Gefühle des Glücks, der Erfüllung, der Bestimmungsbestätigung zu erfahren. Das Buch gibt deutlich und behutsam mit den feinen Mitteln von Ironie und Humor Hinweise zu aufgeklärtem, selbstbewusstem und souveränem Handeln: weg von der Barbarei der unbewussten Unmündigkeit, hin zu zivilisierten Formen der Lebensführung.” (Neues aus dem Hamsterrad – Ein Rat(d)geber gegen Burnout, Psymed-Verlag 2011: Auszug aus dem Vorwort von Jutta Hartwieg)

Autoren:
Coach Heide Janowitz (Text) und Claim-Mitglied Wolfgang Taubert (Illustrationen)

Treffen im Raben

Claim-Mitglieder und Neugierige, die Zeit und Lust haben,

treffen sich am Dienstag, den 02.08.2011 abends (19:30 Uhr) im Raben im Kulturhaus Abraxas, Sommestraße 30, 86156 Augsburg

Abraxas

Es gibt Livemusik (Echt guat! Vivid Curls, Allgäu Folk, Geheimtipp!)

Vivid Curls

Eintritt frei!

Selbständig aus AGII ?

AGII-Empfänger, die sich aus der Arbeitlosigkeit selbstständig machen, haben in der Regel kein Eigenkapital zur Verfügung. Kredite werden selten gewährt oder müssen aus den laufenden Gewinnen erstmal bezahlt werden. Einige Banken räumen auch keinen Dispo mehr ein, wenn Sie von Ihrer Selbständigkeit erfahren! Wer ein Geschäftmodell hat, das sofort gut anläuft, wird dabei weniger Probleme haben, als jemand der sich langsam einen Kundenstamm aufbauen muss. Hat man sein Geschäftmodell mit Hilfe eines Beraters bei der ARGE durch und erhält eine Förderung, sollte man einige Dinge unbedingt beachten.

1. Die Arge denkt in Bewilligunszeiträumen

In der Regel sind dies 3 oder 6 Monate. Der selbstständige AGII-Empfänger muss sein Einkommenfür den kommenden Bewilligungszeitraum zunächst schätzen. Danach legt die ARGE die zu zahlenden Leistungen fest. Ist ein Bewilligungszeitraum beendet, reicht man für die vergangenen Monate die nun realen Umsatzdaten nach. Dann folgt wieder die Schätzung für den nächsten Bewilligunszeitraum auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen. Das heißt, stellen Sie sich auf mehr Bürokratie ein, als Sie ein normaler Selbständiger hat, der keine Leistungen bezieht. Die besondere Problematik ist hier, das man oft ein unregelmäßiges Einkommen hat, das schwer einzuschätzen ist. Gibt man bei seiner Schätzung zuviel an, so bekommt man eventuell zu wenig Leistungen und kommt in Zahlungsengpässe. Schätz man seinen Gewinn zu gering ein, muss man die zuviel erhaltenen Leistungen (nach ARGE-Slang “zu Unrecht erhaltenen Leistungen”) später zurückzahlen. Denken Sie daran, die Formulare zur Weiterbewilligung von Leistungen fristgerecht abzugeben. Die Arge wird ihre Leistungen sonst einfach in der Regel ohne Benachrichtigung einstellen, vermutlich Erfahren Sie erst durch ihren Kontoauszug oder durch ihre Krankenkasse, dass Sie keine Leistungen mehr erhalten. Inbesondere die Formulare mit ihrem tatsächlichen Einkommen sollten Sie pünktlich einreichen, weil sonst ihr Einkommen durch die ARGE geschätzt werden kann (ARGE-Slang “es wird nach Aktenlage entschieden”). Wichtig ist, dass das durchschnittliche Einkommen innerhalb eines Bewilligungszeitraumes berechnet wird. Daher sind längere Bewilligungszeiträume besser als kurze, da man so Einkommensschwankungen besser ausgleichen kann und weniger Verwaltungsaufwand hat.

2. Investitionen im Bewilligungszeitraum

Rücklagen für Investitionen dürfen nicht gebildet werden! Sie müssen ihre Investitionen also immer in dem gerade aktuellen Bewilligungszeitraum tätigen. Beispiel: Sie haben 2000 Euro Gewinn gemacht im Bewilligungszeitraum. Sie benötigen aber für ihr Geschäft eine größere Anschaffung, und möchten dafür 500 Euro ansparen.
Sie hätten daher eigentlich nur 1500 Euro Gewinn. Sie können diese Rücklage von 500 Euro aber nicht bei der ARGE als Verlust angeben. Die ARGE geht immer von den 2000 Euro Gewinn aus und wird ihre Leistungen entsprechend kürzen. Dies macht größerer Anschaffungen oft unmöglich, da ein Ansparen so nicht möglich ist.

3. Zu hohe Investitionen

Größere Ausgaben sollten Sie vorher mit der ARGE abklären. Die meisten ARGE-Mitarbeiter waren selbst nie selbstständig und tun sich insbesondere mit hohen Investitionen besonders schwer. Zudem wird es schwierig, wenn es sich um Investitionen handelt, die man auch privat nutzen kann. Büroeinrichtung, Laptop usw.
Aber auch bei Ausgaben, die eindeutig der Firma zugeordnet werden können, tun sich ARGE-Mitarbeiter häufig schwer. Z.B. Ausgabe für Mietwagen, um zu einer abgelegenen Firma zu kommen (ARGE-Standpunkt: “Da können Sie doch auch den Bus nehmen und mal ein Stück gehen”). Ausgabe für einen professionell gestalteten
Flyer. (ARGE-Standpunkt: “machen Sie doch Fotokopien auf buntes Papier”). Je nach Sachlage mag der ein oder andere Einwand von Seiten der ARGE berechtigt sein.
Schließlich kann die Allgemeinheit nicht das Geschäft eines selbstständigen finanzieren. Allerdings vergessen die ARGE-Mitarbeiter hierbei, dass die Investition letztlich dafür sorgt, dass der Selbständige weiterhin Geld erwirtschaften kann, und so letzlich weniger Leistungen beziehen muss. Eine Investition von 5000 Euro, damit man später 5100 Euro verdient, ist aus ja aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Die ARGE wir aber unter Umständen solche Investitionen ablehnen, auch wenn das Finanzamt diese ohne Probleme akzeptiert.

4. Die Sozialversicherungsfalle

Irgenwann kommt der Punkt, andem der Selbständige in den Bereich kommt, wo sein Gewinn die Leistungen der ARGE übersteigt. In diesem Moment stellt die ARGE ihre Leistungen ein. Der Selbständige muss jedoch nun seine Krankenversicherungsbeiträge (und Rentenversicherungsbeiträge) wieder selbst bezahlen. Ein gerinverdienender Selbständiger kommt dadurch meist wieder in finanzielle Bedrängnis. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zahlt er hier locker circa 300 Euro. Denn es absurderweise neben einer Deckelung der Beiträge nach oben auch eine Deckelung nach unten, die Mindestbemessungsgrundlage. Daher zahlt man nicht den üblichen Prozentsatz, sondern einen Mindestbeitrag der über diesem Prozentsatz liegt. Private Krankenversicherungen sind unter Umständen günstiger. Insbesondere Ältere finden hier aber schwieriger günstige Tarife. Es gibt hier wohl die Möglichkeit, dass die ARGE weiterhin Kosten für die Krankenversicherung übernimmt. Vermutlich soll über diese Möglichkeit aber eher Stillschweigen bewahrt werden, da man Angst hat, dass mehr Selbständige Leistungen beantragen würden, wenn dies bekannt würde. So erhält der Freiberufler hier erst Auskunft darüber, wenn es tatsächlich soweit ist, dass er gerade genug verdient, um aus den Leistungen herauszufallen.

5. Mitarbeitermangel bei der ARGE

Wenn Sie einen Termin bei der ARGE haben, notieren Sie sich alle offenen Fragen, denn Sie werden erfahren, dass es schwierig ist, auf eigene Initiative einen Termin für ihre Fragen zu bekommen. Telefonisch werden sie nur mit Geduld jemanden erreichen. E-Mails oder Briefpost sind eine Möglichkeit, Anfragen werden jedoch immer noch oft mit Textbausteinen beantwortet, aus denen man nicht schlau wird. Lassen Sie sich Zusagen von Mitarbeitern möglichst schriftlich geben. Oft ist der Mitarbeiter, der ihnen eine Zusage gemacht hat schon beim nächsten Termin durch einen anderen abgelöst worden. Trotz Computererfassung erfolgt kein automatischer interner Austausch über ihre Mitteilungen an die ARGE. Sind dort also mehrere Abteilungen für Sie zuständig, so teilen Sie wichtige Änderungen immer schriftlich allen Abteilungen mit.

Fazit:
Überlegen Sie sich den Schritt in die Selbstständigkeit gut.

Forderungen an den Gesetzgeber:
1. Der Bewilligungszeitraum für Selbständige sollte für alle gleich auf 12 Monate festgelegt werden oder sich am Steuerjahr orientieren.
2. Die Mindestbemessungsgrundlage der Krankenkassen sollte herabgesetzt oder ganz abgeschafft werden.

Muskelspiele

Launen und Gefühle drücken wir Menschen wie kein anderes Lebewesen mit dem Gesicht aus. Wer sich dafür interessiert findet hier ein interessantes Tool, mit dem sich die zugehörigen Muskeln darstellen und erklären lassen. Das ganze Projekt ist auch künstlerisch wertvoll und heißt daher nicht zu Unrecht Artnatomia.

Doch nicht nur am Gesicht lassen sich Stimmungen erkennen. Auch der Körper signalisiert Stimmungen. z.B beim Laufen, wie das Onlinetool BMLwalker von auf www.biomotionlab.ca zeigt.

Viel Spaß mit den Onlinetools.

Peter

Fotos aus dem menschlichen Körper

Dem Fotograf Lennart Nilsson sind mit moderner Technik fastzienierende Fotos aus dem menschlichen Körper gelungen. Unter anderem sieht man darauf auch Zellen, die von Viren befallen sind.
Bisher musste man hier hauptsächlich auf Computeranimationen zurückgreifen. Hier haben wir es aber tatsächlich mit Fotos zu tun.

Hier findet ihr die Fotos:
www.lennartnilsson.com

Viel Spaß damit, Peter

Widerrufsrecht beim Onlinegeschäften

14 tägiges Widerrufsrecht hört sich gut an. Gewerbetreibende sollten aber genau prüfen, ob das Widerufsrecht im Einzelfall auch auf Sie zutrifft. Denn das gesetzliche Widerrufsrecht schützt in der Regel nur den Endverbraucher. Wenn Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung einkaufen, die zum Weiterverkauf an einen Kunden bestimmt ist, greift das Widerrufsrecht meist nicht. Es sei denn, es wurde ihnen ausdrücklich auch in diesem Fall zugesichert.

Firmen, die generell die ausschließlich für Industrie, Handwerk, Handel und die freien Berufe Leistungen anbieten, und dies auch in ihrer Webseite oder in ihrer Werbung und in ihren Verträgen deutlich machen, müssen auch nicht extra angeben, dass das gesetzliche Widerrufsrecht nicht gilt.

Firmen, die an Verbraucher und Gewerbetreibende verkaufen müssen einen Hinweis auf das Widerufsrecht in ihre AGB schreiben. Diese wird oft eingeschränkt, so dass klar wird, dass es ausschließlich für Verbraucher gilt.

Wenn Sie als Gewerbetreibender also etwas für den privaten Gebrauch kaufen, und das Widerrufsrecht eventuell nutzen wollen, sollten Sie beim Vertragsabschluß nicht aus Gewohnheit ihre Firma angeben, sonder als Privatkunde auftreten.

Verlassen Sie sich bei Dienstleistungsverträgen nicht auf ein Widerrufsrecht, sondern beachten Sie mehr, welche Kündigunsfristen oder Stornierungsmöglichkeiten angegeben sind. Beachten Sie dabei, ob es eine Mindestvertragslaufzeit gibt. Achten Sie darauf ob in den AGBs die Angaben denen auf der Webseite eventuell widersprechen.

Umsatzsteuer-ID

Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder sich selbstständig machen wollen, taucht vielleicht die Frage auf, ob Sie eine Umsatzsteuer-ID benötigen. Folgendes ist auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern nachzulesen:

“Wer als Unternehmer am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehmen möchte, also Waren innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes erwerben oder steuerfrei liefern möchte, benötigt zusätzlich zur Steuernummer eine so genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).”

Viele beantragen die Umsatzsteuer-ID auch nur, weil dadurch eine gewisse Sicherheit für den Kunden entsteht, dass er es mit einer seriösen Firma zutun hat. Ob solch eine Umsatzsteuer-ID tatsächlich existiert kann Online jeder überprüfen, der selbst über eine Umsatzsteuer-ID verfügt.

Unter bff-online.de (ausländische Nummern) oder bei der European Commission.

Die Überprüfung ausländischer Nummern kann im Internet auch automatisiert erfolgen, was vorallem für Besitzer von Internetshops interessant ist, die Waren ins Ausland verkaufen oder von dort beziehen.


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